Das Ende der Freiheit

Am 28. Juli 1835 wurde während der Feierlichkeiten zu den Jahrestagen der Julirevolution während einer Parade ein Attentat auf Louis-Philippe und sein Gefolge verübt. Es gab zahlreiche Todesopfer und viele Verletzte, der König aber blieb unversehrt.
Da der oppositionellen Presse vorgeworfen wurde, das Klima für den Anschlag bereitet zu haben, wurde sofort eine Verschärfung der Pressegesetze in die Wege geleitet. Die sogenannten Septembergesetze führten die Zensur wieder ein, erhöhten drastisch die Strafen für alle Pressevergehen, untersagten das Bekenntnis zur Republik und sorgten allgemein für schlechtere Publikationsbedingungen.
Wie viele andere Journale mußte auch die Caricature ihr Erscheinen einstellen. Ihr wurde zum Verhängnis, daß Bilder fortan nur mit vorausgehender offizieller Genehmigung veröffentlicht werden konnten.

Unbekannter Künstler: Sauzets Höllenmaschine; Lithographie, Pl. 522 aus La Caricature Nr. 250 vom 20.8.1835.
Die Septembergesetze werden in ihrer Wirkung auf die Presselandschaft mit der Höllenmaschine gleichgesetzt, mit der das Attentat auf den König verübt worden war. Den aus der Deputiertenkammer herausragenden Geschützläufen entweichen die einzelnen Bestimmungen der Septembergesetze. Prominentes Opfer ist in der Bildmitte der Narr der Caricature. Neben ihm ist die Symbolfigur der Schwesterzeitschrift Le Charivari abgebildet, die weitergeführt wurde, sich aber in Zukunft auf Gesellschaftssatire beschränkte.